Die Überlastung der Sozialgerichte

Heute erhielt ich eine Mail eines Kollegen, in der er berichtete, daß er seinen Prozeß vor dem Sozialgericht Berlin gewonnen hätte. Worum ging es da?

Um die Frage, welchen sozialrechtlichen Status ein Synchronschauspieler hat. Es steht hier die Auswahl zwischen selbstständig und unständig zur Verfügung. Selbstständig brauche ich ja wohl nicht zu erklären. Bei der Unständigkeit werden alle Sozialabgaben außer der Arbeitslosenversicherung von der Gage abgezogen und an die jeweiligen Stellen geleitet, auch wenn ein Synchronschauspieler im Steuerrecht als selbstständiger behandelt wird. Das ist auch ganz klar in § 7 SGB 4 festgelegt.
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